Kostenlose Pflegehilfsmittel

 


Was sind Pflegehilfsmittel

 

Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer in der häuslichen Pflege, die pflegebedürftigen Menschen helfen, Beschwerden zu lindern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Sie unterstützen außerdem pflegende Angehörige und erleichtern den Pflegealltag.

Zu den Pflegehilfsmitteln, die von der Pflegekasse erstattet werden, gehören vor allem Produkte zum Einmalgebrauch gemäß §40 Abs. 1–3 SGB XI. Diese Hilfsmittel, die oft in der Produktgruppe 54 zu finden sind, zeichnen sich durch ihre Materialien und hygienische Einmalnutzung aus. Die Verbrauchsmittel sind in der Regel nicht wiederverwendbar und werden regelmäßig nach Bedarf geliefert.

 


 

Welche Produkte sind erstattungsfähig ?

 

  • Einmalige Bettschutzeinlagen
    Diese saugfähigen Einlagen schützen das Bett und bieten dem Pflegebedürftigen Komfort und Trockenheit, indem sie Körperflüssigkeiten sicher aufnehmen.

  • Schutzkleidung und Schutzschürzen
    Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und bestehen aus wasserfesten, feuchtigkeitsabweisenden Materialien.

  • Einmalhandschuhe
    Einweghandschuhe schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor Keimen und Infektionen und sind ein zentraler Bestandteil der hygienischen Pflege.

  • Händedesinfektionsmittel
    Für die Handhygiene in der Pflege unverzichtbar, tragen Desinfektionsmittel erheblich zur Senkung des Infektionsrisikos bei.

  • Flächendesinfektionsmittel
    Diese Mittel sorgen dafür, dass Flächen im Haushalt hygienisch sauber und von Krankheitserregern befreit sind.

  • Mundschutz
    Der Mundschutz schützt sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegende Person vor Keimen und sollte regelmäßig verwendet werden, insbesondere bei Erkältungssymptomen.

 


 

Wer hat Anspruch auf Kostenlose Pflegehilfsmittel ?

 

Pflegebedürftige, die häuslich gepflegt werden, können gemäß §40 SGB XI Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel geltend machen.

Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  1. Anerkannter Pflegegrad: Es muss ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegen.
  2. Häusliche Pflege: Die Pflege findet im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft statt.

 

Bitte beachten Sie: Diese Regelungen gelten nur für die häusliche Pflege. In stationären Einrichtungen übernimmt in der Regel das Pflegeheim die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln.

 


 

Monatliche Pflegepauschale

 

Die Pflegekasse stellt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro bereit. Übersteigen die Kosten für die benötigten Hilfsmittel diesen Betrag, kann der Differenzbetrag privat getragen werden.

Die Entscheidung über den Anspruch trifft die zuständige Pflegekasse.

 


 

Wie stelle ich den Antrag ?

 

Hier können Sie den Antrag zur Übernahme der Kosten downloaden und ausdrucken.

Diesen Antrag können Sie entweder zu Ihrer Krankenkasse bringen oder postalisch der Krankenkasse zusenden.

PDF Antrag zum Downloaden 

 


 

Unser exklusiver Service für Sie in der Vulkaneifel

 

Mit unserem Pflegehilfsmittel-Abonnement genießen Sie den Komfort, immer bestens versorgt zu sein – ganz ohne Aufwand.
Schluss mit dem Risiko, plötzlich ohne die benötigten Produkte dazustehen.

Wir liefern Ihnen die  Pflegehilfsmittel monatlich und diskret direkt nach Hause. 

 


 

Bei Fragen sind wir für Sie da

Haben Sie noch offene Fragen? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns einfach:

  • Über unser Kontaktformular: Schreiben Sie uns Ihre Anliegen direkt online.

 

  • Per WhatsApp: Erreichen Sie uns unkompliziert unter 06592/601.

 

  • Telefonisch: Rufen Sie uns direkt an in  Ihrer Wunschapotheke

 

  • Rosen-Apotheke Daun 06592/601
  • Hubertus-Apotheke Gerolstein 06591/95450
  • Hirsch-Apotheke Manderscheid 06572/92120
  • Die-Neue Apotheke Wittlich: 06571/3076

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!

 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP).


Wenn Sie in unserem Shop ein Benutzerkonto einrichten, werden Sie schneller durch den Bestellvorgang geführt, können Ihren bisherigen Bestellablauf verfolgen und vieles mehr.

Registrieren

Öffnungszeiten

Rosen-Apotheke
Abt-Richard-Str. 11
54550 Daun
Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 13:00
Sonntag geschlossen
Hubertus-Apotheke
Kasselburger Weg 3
54568 Gerolstein
Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 13:00
Sonntag geschlossen
Hirsch-Apotheke
Kurfürstenstr. 29
54531 Manderscheid
Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 14:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 14:00
Samstag 09:00 - 12:30
Sonntag geschlossen
Die Neue-Apotheke
Friedrichstr. 8
54516 Wittlich
Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 13:00
Sonntag geschlossen